Quantcast
Channel: Kind und Kegel – Oberhessen-Live
Viewing all articles
Browse latest Browse all 772

Überstehende Hecken und Äste abschneiden

$
0
0
IMAG0348

ALSFELD (ol). Bei dem Ordnungsamt der Stadt Alsfeld sind in letzter Zeit vermehrt Beschwerden von Bürgern eingegangen, dass Grundstückseigentümer überhängende Äste und ausladende Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, nicht bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten haben.

Überhängende Äste oder zu breit gewachsene Hecken müssen so zurückgeschnitten werden, dass kein Fahrzeugführer, Radfahrer oder Fußgänger behindert beziehungsweise gefährdet wird. Des Weiteren ist an vielen Grundstücken eine starke Verunkrautung der Gehwege und Straßenrinnen festzustellen. Die Stadt Alsfeld weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass die Reinigungspflicht sich auch auf diese Bereiche erstreckt.

In diesem Zusammenhang und unter Zugrundelegung einer EU-Verordnung teilt die Stadt Alsfeld mit, dass Salz und Essig zur Unkrautvernichtung nicht zugelassen sind.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVD) gibt auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Unkraut vernichten – aber richtig“ wichtige Tipps zur Unkrautvernichtung.

Bürgermeister Stephan Paule appelliert an die Alsfelder, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen, um eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zu verhindern und Haftungsansprüche eventuell geschädigter Personen gegenüber den Grundstückseigentümern auszuschließen. Dies führe zu einem sauberen und angenehmen Stadtbild.

Wer sich unsicher ist, in welchem Umfang er von der Reinigungspflicht betroffen ist, findet die Straßenreinigungssatzung auf der Internetseite der Stadt Alsfeld unter Ortsrecht/Satzungen der Stadt Alsfeld/Straßenreinigungssatzung (Nr. 30/3).

Der Beitrag Überstehende Hecken und Äste abschneiden erschien zuerst auf Oberhessen-Live.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 772

Trending Articles